Aktuelles
Der Vorstand informiert: Satzung und Zuchtordnung Stand 2019

Satzung und Zuchtordnung - Stand 2019:

Ab sofort können Sie unter Dokumente / Downloads die aktuellen Fassungen unserer Satzung und Zuchtordnung (Stand 2019) herunterladen.

 
Der Vorstand informiert: Beendigung einer Mitgliedschaft

Der Vorstand informiert:

Aufgrund der Vorkommnisse des heutigen Tages (16.08.2018) hat der Vorstand des Clubs für Dalmatiner-Freunde e.V. dringenden Handlungsbedarf gesehen und folgendes beschlossen:

Wegen des ungebührenden (vereinsschädigenden) Verhaltens wird die Mitgliedschaft von Frau Janine Liedtke im CDF e.V. mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dies betrifft auch ihr Amt als Regionalleiterin der RV Ost, von dem sie abberufen wird. Ebenso betroffen ist die Zuchtstätte "with countless spots", die nicht mehr im CDF e.V. geführt wird.

Thomas Höppner (f. d. Vorstand)

1. Vorsitzender im Club für Dalmatiner-Freunde e.V.

 
Der Vorstand informiert: Erteilung einer Zuchtbuchsperre

Der Vorstand informiert:

Im Mai 2018 fiel im CDF e.V. der B-Wurf der Zuchtstätte „with countless spots“.

Bei der Wurfbesichtigung wurden in der o.g. Zuchtstätte Missstände festgestellt und eine Frist gesetzt, diese zu beheben. Da die Inhaberin der Zuchtstätte die Chance leider nicht ergriffen hat und weiterhin bei der Aufzucht dieses Wurfs gegen unsere geltende Zuchtordnung verstoßen hat, wurde sie mit einer Vereinsstrafe und einer Zuchtbuchsperre für 5 Jahre (gültig ab 09.08.2018) belegt.

Thomas Höppner (f. d. Vorstand)

1. Vorsitzender im Club für Dalmatiner-Freunde e.V.

 
Der Vorstand informiert: Wichtige Information / bitte beachten!

Der Vorstand informiert:

Wichtige Information / bitte beachten!

Liebe Mitglieder, in den vergangenen Wochen wurden alle über die neue Datenschutzverordnung informiert. Vielen Dank an alle Mitglieder, die uns bislang Ihre Einverständniserklärung zugeschickt haben.

Von einigen Mitgliedern fehlt uns aber noch die Rückmeldung. Daher heute noch einmal die Bitte, uns das Formular gegengezeichnet schnellstens zukommen zu lassen (bitte als Scan im pdf/jpg oder per Post, Fotos vom Handy sind sehr schlecht leserlich).

Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir von Gesetzeswegen verpflichtet sind, bei Nichtunterzeichnung Ihre Daten auf unserer Facebookseite als auch auf unserer Homepage zu löschen. Dieses betrifft in erster Linie sowohl die Deckrüdenbesitzer als auch die Züchter!

Stichtag für die Rückmeldung ist der 30.06.2018
Vielen Dank!

 
Die Zuchtleiterin informiert: Deckrüden von Herrn Devic

Die Zuchtleiterin informiert:

Sehr geehrte Züchterkollegen,

ich möchte Sie mit meinem Anschreiben in Kenntnis setzen das folgende Rüden des Herrn Nenad Devic wegen gefälschter AEP-Unterlagen im CDF nicht zur Zucht herangezogen werden dürfen.

  • Farfalla Tsvetok Lotosa
  • Marcus Aurelius the First at Mediolanum

Ich bitte alle darum dies einzuhalten.

Freundliche Grüße

Jutta Bußer-Henschke
Zuchtleiterin des CDF e.V.

 
Das Zuchtbuchamt informiert

Liebe Züchter!

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass nicht nur die Zuchtleitung und der Zuchtwart sondern auch das Zuchtbuchamt unverzüglich zu informieren sind, sollte eine Hündin nach Bedeckung leer bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Benner
Zuchtbuchamt

zuchtbuchamt@cdf-dalmatinerverein.de

 
Die Zuchtleiterin informiert: Verschicken von Digitalisierten Röntgenaufnahmen

Die Zuchtleiterin informiert: Verschicken von Digitalisierten Röntgenaufnahmen

Liebe Dalmatiner-Züchter, Deckrüdenbesitzer und Interessierte!

Folgendes Informationsschreiben der GRSK (Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren e.V.) wurde uns von Frau Dr. Münzer übersendet.  Diese Information sollten unsere Mitglieder bei HD-Untersuchungen dem Tierarzt mitteilen oder vorlegen:

Informationen über das Verschicken von Digitalisierten Röntgenaufnahmen

Die Auswertung digital erstellter HD und ED (OCD) Aufnahmen direkt von einer CD wird von den Mitgliedern der GRSK aus arbeitstechnischen Gründen abgelehnt.

Seit April 2010 wird der Wunsch vieler Tierärzte nach einer elektronischen Versandmöglichkeit Ihrer digitalen HD- und ED-Aufnahmen Wirklichkeit.

In Zusammenarbeit der GRSK mit der VetZ GmbH wurde ein Portal mit der Möglichkeit des elektronischen DICOM-Bild-Versandes geschaffen. Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die HD- und ED-Aufnahmen digital anfertigen, brauchen ihre Aufnahmen nun nicht mehr auszudrucken, sondern können die Aufnahmen direkt von ihrem Praxiscomputer über das Portal von VetZ an den/die für den jeweiligen Verein und Rasse zuständige/n Gutachter/in versenden.

Das Verschicken von HD-ED-Aufnahmen auf CD wird grundsätzlich nicht akzeptiert. In Einzelfällen kann mit den zuständigen Gutachtern eine Ausnahmeregelung getroffen werden. Die Auswertung erfolgt dann zum doppelten Gebührensatz.

Um den Service nutzen zu können, ist zunächst eine Registrierung bei der VetZ GmbH notwendig. Jeder aktuelle Browser wie Firefox oder Internet-Explorer kann verwendet werden. Voraussetzung für den elektronischen Versand ist die Verfügbarkeit der Aufnahmen im DICOM-Format.

Nur das DICOM-Format ermöglicht die verlustfreie und größenrichtige Darstellung sowie die eindeutige Identifizierung der Aufnahmen. Andere Formate als DICOM werden nicht akzeptiert. Es wird außerdem die Verfügbarkeit einer schnellen Internetverbindung (DSL) mit Flatrate empfohlen.

GRSK e.V. und VetZ haben für die Nutzung dieses Services eine Abrechnungspauschale von 4 € netto pro Untersuchung vereinbart – unabhängig von der Anzahl der übermittelten Bilder.

Die Qualität der eingesandten digitalen Aufnahmen muss den für die Befundung geforderten Standards entsprechen. So muss die Bildnachverarbeitung, die Bestandteil des Aufzeichnungssystems ist, die morphologischen Verhältnisse korrekt und artefaktfrei darstellen. Weiterhin darf das Bildrauschen (Körnigkeit des Bildes) die Auswertung nicht behindern. Meist verursacht eine zu niedrige Dosis eine hohe Körnigkeit.

Aufnahmen mit mangelhafter Bildqualität werden ebenso wie fehlerhaft gelagerte Aufnahmen nicht ausgewertet.

Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gutachter/innen die Aufnahmen selbst nachzubearbeiten.

Die Kennzeichnung muss korrekt sein. Bei Vereinen, die eine Anonymisierung der Aufnahmen vorschreiben, sind die jeweiligen Vorschriften zu beachten. In jedem Fall muss nach den Richtlinien der FCI neben einer vom Verein vergebenen Code-Nummer immer mindestens die Chipnummer mit angegeben werden. Im Übrigen läuft das Verfahren wie bisher. Je nach Rasse und Verein werden die Begleitbögen entweder an den Verein oder direkt an die Gutachter/innen geschickt.

Jutta Busser-Henschke
Zuchtleitung

 
Die Zuchtleiterin informiert: Zertifizierte Online-Fortbildungen für Halter und Züchter

Die Zuchtleiterin informiert:

Auf folgender Seite unter "Aktuelle Fortbildung Hund" besteht die Möglichkeit eine zertifizierte Online-Fortbildung für Halter und Züchter zu absolvieren. Vielen Dank für diesen Tipp an Claudia Lehnen-Härtel!

www.vetion.de/tierhalterwissen/

 
Information: Änderungen beim Anhang zur Ahnentafel (Ausstellungsergebnisse)

Liebe Mitglieder,

bei der JHV 2013 wurde beschlossen, dass wir die Rückseite der Ahnentafeln (Tabelle für Ausstellungsergebnisse) nur noch als Download zur Verfügung stellen werden. Um einen schnelleren Ablauf auf den von uns betreuten Ausstellungen zu gewährleisten und Sorge dafür zu tragen, dass nichts verloren geht, wird dieser Anhang künftig nicht mehr eingesammelt.

Dieses Beiblatt war ohnehin nie ein verbindliches Dokument (z.B. für die Beantragung eines Titels), sondern bekanntlich nur die jeweiligen Richterberichte.

Wer möchte, kann seine Ergebnisse weiterhin für sich selbst in das Beiblatt eintragen, um eine Auflistung bzw. einen Überblick über die bisher besuchten Ausstellungen zu haben. Zu finden ist der Anhang ab sofort als PDF-Datei auf der Seite Dokumente / Downloads.

 
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