Liebe Dalmatiner-Züchter!
Ab sofort ist es keine Pflicht mehr eine Blutprobe an die TiHo Hannover zu schicken. Der Vorstand hat mit einer vorläufigen Anordnung diesen Passus in der Zuchtordnung außer Kraft gesetzt.
Ich werde hier nochmal den vorläufig außer Kraft gesetzten Passus des Punkt 7.5 der Zuchtordnung in rot markieren.
7.5 Wurfabnahme
Die Wurfabnahme wird vom zuständigen Zuchtwart frühestens nach vollendeter 7. Lebenswoche - nach der Grundimmunisierung der Welpen - vorgenommen.
AEP Untersuchung (frühestens in der 7. Lebenswoche) mit 80 dbnHl oder 110 dBspl sowie eine Blutprobenentnahme (EDTA- Blutprobe 2,5 ml) aller Welpen nebst der Zuchthündin ist Pflicht.
Eine Blutprobe des Zuchtrüden sollte nach Möglichkeit ebenfalls eingesendet werden.
Die Blutproben sowie eine Kopie der AEP-Auswertung sind an die TiHo Hannover zu senden (Formblatt CDF-014 07.00) und Audiometrischer Untersuchungsbogen für Dalmatiner.
Da es sich hierbei um eine vorläufige Anordnung des Vorstandes handelt, müsste darüber auf der nächsten Mitgliederversammlung noch abgestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Jäger
für den Vorstand
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