Der Vorstand informiert: Vorläufige Anordnung

Hallo liebe Mitglieder,

da der Paragraph 19 Absatz 3.6 in unserer Satzung nicht mehr zeitgemäß war, hat der Vorstand beschlossen mit einer vorläufigen Anordnung diesen Absatz neu zu formulieren.

§19 Erlöschen durch Ausschluss (alte Version)

1. Der Ausschluss kann erfolgen:

3.6 gegenüber Mitgliedern, die auch in einem anderen, dieselbe Hunderasse betreuenden Mitgliedsverein (Dalmatiner-Zuchtverein) des VDH Mitglied und dort Träger eines Amtes und / oder dort züchterisch tätig sind (Verbot der Doppelmitgliedschaft).

§19 Erlöschen durch Ausschluss (neue Version)

1. Der Ausschluss kann erfolgen:

3.6 gegenüber Mitgliedern, die Amtsträger oder Züchter des CDF sind und gleichzeitig in einem anderen Dalmatiner-Zuchtverein ein Amt ausüben.

Diese vorläufige Anordnung bedarf noch der nachträglichen Genehmigung durch die nächste Mitgliederversammlung 2016.